Bildung und Teilhabe
Grundsätzlich umfasst Ihr Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig die Antragstellung auf Leistungen für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe.
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden folgende Leistungen abgedeckt:
- Persönlicher Schulbedarf (formlos inkl. Schulbescheinigung),
- Aufwendungen für Ausflüge und Klassenfahrten, (Anlage A)
- Aufwendungen für Lernförderung („Nachhilfeunterricht“), (Anlage L)
- Aufwendungen für die Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte und Kinderhort, (Anlage M)
- Aufwendungen für die Schülerbeförderung (formlos inkl. Nachweise),
- Aufwendungen für die soziale und kulturelle Teilhabe (Anlage T)
Alle notwendigen Formulare/Anlagen als auch weiterführende Informationen finden Sie hier.