Bildung und Teilhabe

Grundsätzlich umfasst Ihr Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gleichzeitig die Antragstellung auf Leistungen für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe.

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden folgende Leistungen abgedeckt:

  • Persönlicher Schulbedarf (formlos inkl. Schulbescheinigung),
  • Aufwendungen für Ausflüge und Klassenfahrten, (Anlage A)
  • Aufwendungen für Lernförderung („Nachhilfeunterricht“), (Anlage L)
  • Aufwendungen für die Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte und Kinderhort, (Anlage M)
  • Aufwendungen für die Schülerbeförderung (formlos inkl. Nachweise),
  • Aufwendungen für die soziale und kulturelle Teilhabe (Anlage T)

Alle notwendigen Formulare/Anlagen als auch weiterführende Informationen finden Sie hier.