Infos für Neukunden
Bürgergeld / Sozialgeld
Bürgergeld können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in sogenannten „Regelbedarfen“ festgelegt.
Antragsformulare
Maßgebend für einen eventuellen Leistungsanspruch ist der Monat in dem der Antrag gestellt wird.
Für Zeiten davor können Sie grundsätzlich keine Leistungen erhalten.
Bitte beachten Sie:
Ein bloßes Herunterladen von Formularen aus dem Internet stellt keine rechtswirksame Antragstellung dar.
Ein Online-Antrag kann nur über folgendes Portal rechtswirksam gestellt werden:
Kein Datenvolumen mehr … kein Computer … Handy ist klein
Alles kein Problem – buchen Sie einen Termin zur Antragstellung. Im Termin steht Ihnen alles zur Verfügung. Bringen Sie einfach alle Unterlagen mit, wir laden diese gemeinsam mit Ihnen hoch und helfen Ihnen den Antrag vollständig online zu stellen.
Für bestimmte Leistungen (z.B. für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt oder Bildungs- und Teilhabeleistungen) ist ein gesonderter Antrag zu stellen ist. Hierfür reicht in der Regel ein formloses Schreiben aus. Gern können Sie uns auch anrufen:
05651 / 2283 – 700
Antragsformulare als Download finden Sie in elektronischer Form hier.
Ausfüllhinweise zum Bürgergeldantrag stehen ebenfalls zur Verfügung.
Selbstverständlich erhalten Sie diese Formulare auch persönlich bei uns.
Weitere Informationen zum Bewilligungsbescheid werden von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Sie haben auf dieser Webseite die Möglichkeit direkt einen Musterbescheid und einen Muster-Berechnungsbogen aufzurufen.
Ablauf
1.
Wir nehmen Ihre Daten auf
Für die Erfassung der notwendigen Daten benötigen wir von allen Personen ab 15 Jahren, die mit Ihnen in Ihrem Haushalt zusammenleben,
– gültige Ausweispapiere mit Foto und
– wenn möglich einen lückenlosen Lebenslauf.
2.
Wir bereiten mit Ihnen Ihre Antragsunterlagen vor
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Eingangsbereich stellen für Sie die notwendigen Antragsunterlagen und Anlagen zusammen. Gern können Sie diese auch unter folgendem Links selber ausdrucken und ggfs. online versenden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erläutern Ihnen die weiteren Schritte und vereinbaren gern einen festen Termin zur unterstützten Antragstellung.
3.
Wir vereinbaren mit Ihnen die ersten Schritte für Ihre berufliche Integration
Zeitnah nach dem Tag der Antragstellung findet ein erstes Beratungsgespräch mit dem persönlichen Ansprechpartner / der persönlichen Ansprechpartnerin statt.
Hier besprechen Sie Ihre berufliche und persönliche Situation und legen die ersten Schritte für Ihre Vermittlung oder Rückkehr in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt fest.