Regelbedarf

Das Arbeitslosengeld II besteht aus den Regelbedarfen, den Kosten der Unterkunft (Link zu KDU) und den Mehrbedarfen/weiteren Bedarfen (Link zu Mehrbedarfen). Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Link zu Leistungsberechtigte Personen) erhalten Arbeitslosengeld II; nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.

Die Geldleistungen werden monatlich im Voraus erbracht.
Personen die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, haben keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen. Diese können Grundsicherungsleistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) beim Landkreis Werra Meißner erhalten.

BerechtigteRegelbedarf
  • Alleinstehende
  • Alleinerziehende
  • Volljährige mit minderjährigem Partner
563,00 Euro
  • Volljährige Partner
506,00 Euro
  • Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen
451,00 Euro
  • Kinder bzw. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren
  • Minderjährige Partner zwischen 14 und 17 Jahren
471,00 Euro
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren
390,00 Euro
  • Kinder zwischen 0 und 5 Jahren
357,00 Euro

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