Schwangerschaft und nach der Geburt

Erstausstattungen während der Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Kindes.

Als Bezieher*in von Leistungen nach dem SGB II besteht für Sie grundsätzlich die Möglichkeit, während Ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Kindes diesbezügliche Mehrbedarfe geltend zu machen. Diese Mehrbedarfe werden auf Antrag zusätzlich zu Ihrem Regelbedarf gewährt.

Ab der 13. Schwangerschaftswoche kann der Mehrbedarf für Schwangere beantragt werden, der 17 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs beträgt.

Als Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II kommen Beihilfen für verschiedene Dinge in Betracht, die für eine vernünftige und angemessene Haushalts- bzw. Lebensführung notwendig sind.

Hierzu zählen insbesondere Beihilfen zur Anschaffung

  • einer speziellen Kleidung für Schwangere
  • eines Kleinkindbettes
  • der Säuglingskleidung für Ihr neugeborenes Baby.

Bitte beachten Sie:

Soweit sich die erwähnten Gegenstände bereits in Ihrem Besitz befinden (z.B. gebrauchte Gegenstände), dürfen vom Jobcenter keine entsprechenden Beihilfen gewährt werden.

Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung gehen im Übrigen davon aus, dass auch der Erwerb von gebrauchten Gegenständen zumutbar ist. Diese Einschätzung ist bei der Berechnung der geltenden Pauschalen berücksichtigt. Bitte melden Sie sich daher im Jobcenter, bevor Sie die benötigten Gegenstände kaufen.