Unterkunftskosten
Die Kosten für Ihre Unterkunft (Grundmiete, Betriebskosten und Heizung) werden im Landkreis Werra Meißner innerhalb bestimmter Grenzwerte berücksichtigt. Die Grenzwerte finden Sie im Flyer „KDU“.
Eine passende Wohnung zu finden, ist nicht leicht. Bei der Suche nach einer Wohnung sind gerade bei Bezug von Bürgergeld viele Dinge zu beachten. Eine kleine Unterstützung kann Ihnen der „Leitfaden zur Wohnungssuche“ bieten.
Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters, ist das künftig zuständige Jobcenter für die Zusicherung einer Kostenübernahme für die neue Wohnung zuständig. Soweit diese Zustimmung nicht eingeholt wurde, kann dies zu erheblichen Nachteilen, bis hin zur Nichtgewährung der Mietkosten führen. Bei Bedarf stellen wir Ihnen gern einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung. Bitte fragen Sie uns.
Sie möchten innerhalb des Werra-Meißner-Kreises umziehen?
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Übernahme der Kosten der neuen Wohnung eine Zusicherung benötigen.
Diese Zusicherung müssen Sie vor dem Umzug und der Unterschrift unter dem neuen Mietvertrag mit folgendem Vordruck beantragen: