Antragstellung

Einen Antrag auf Grundsicherungsgeld können Sie auf unterschiedliche Weise stellen. Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden – wenn Sie Fragen haben oder Hilfestellung benötigen, wir helfen gern.

Online

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Persönlich

Die Terminvereinbarung zur Antragsstellung finden Sie hier.


 

ACHTUNG: Bereits für die Beantragung von Grundsicherungsgeld benötigen Sie ein Bankkonto, auf welches Sie die Zahlungen der Leistungen erhalten wollen. Jeder Verbraucher mit einen Aufenthalt in der Europäischen Union hat Anspruch auf ein Basiskonto (Zahlungskontengesetz). Weitere Informationen zur Einrichtung eines Basiskontos finden Sie hier.

Alle Informationen zu den Voraussetzungen und die notwendigen Schritte um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende/ Grundsicherungsgeld zu erhalten, finden Sie hier: Merkblatt Grundsicherungsgeld/ SGB II 


 

Sie haben Fragen zur Antragsstellung?

Vereinbaren Sie am besten direkt hier einen Termin oder rufen Sie uns an. Unter der Rufnummer 05651 2283 700 sind wir Ihnen gern behilflich.

Lob, Anregungen, Kritik – Hier!

Wir würden uns freuen, Ihre Gedanken, Anliegen oder Probleme zu hören, damit wir uns verbessern können!