Mehrbedarfe
In besonderen Situationen kann ein Anspruch auf so genannte „Mehrbedarfe“ bestehen. Ist das der Fall, dann erhöht sich der Betrag des ALG II. Beispiele:
- Sie sind schwanger.
- Sie sind alleinerziehend.
- Sie haben eine Behinderung und erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX.
- Sie benötigen eine kostenaufwändige Ernährung.
- Sie haben im Einzelfall unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe.
- Sie erzeugen Ihr Warmwasser dezentral.
Außerdem können zum Beispiel auch weitere Bedarfe für
- Wohnungserstausstattung,
- Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt,
- Anschaffungen und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die
Miete von therapeutischen Geräten beantragt werden.