Mehrbedarfe

In besonderen Situationen kann ein Anspruch auf so genannte „Mehrbedarfe“ bestehen. Ist das der Fall, dann erhöht sich der Betrag des ALG II. Beispiele:

  • Sie sind schwanger.
  • Sie sind alleinerziehend.
  • Sie haben eine Behinderung und erhalten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX.
  • Sie benötigen eine kostenaufwändige Ernährung.
  • Sie haben im Einzelfall unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige besondere Bedarfe.
  • Sie erzeugen Ihr Warmwasser dezentral.

Außerdem können zum Beispiel auch weitere Bedarfe für

  • Wohnungserstausstattung,
  • Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt,
  • Anschaffungen und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die
    Miete von therapeutischen Geräten beantragt werden.

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