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Das Bildungs- und Teilhabepaket – „Mitmachen möglich machen“

Mit Eintritt in die Krippe, den Kindergarten oder auch in die Schule sollen sich viele Kinder ausprobieren können, neue Erfahrungen sammeln und ihre Talente entdecken. Dies stellt für viele Eltern ein finanzielle Herausforderung dar.

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll „Mitmachen möglich machen“. Damit die leistungsberechtigten Kinder die Leistungen aus in Anspruch nehmen können, möchten wir Sie auf diesem Weg über das Bildungs- und Teilhabepaket informieren.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Neugeborene bis hin zu jungen Erwachsenen aus Familien, die Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld) beziehen, haben die Möglichkeit, Angebote und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Welche Leistungen sind im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten?

  • ein- und mehrtägige Ausflüge und Fahrten von Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie der Kindertagespflege
  • Mittagessen in der Kintertageseinrichtung und Schulen (sofern dies dort angeboten wird)
  • jungen Menschen unter 18 Jahren wird die kulturelle und soziale Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben gefördert: anerkannte Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Mitgliedschaft in unterschiedlichen Sport- und Kulturvereinen und Ferienangebote mit einer monatlichen Zahlung von 15 EUR pro Kind.

Dazu gehören u.a. auch Babymassage-Kurse, Mutter-Kind-Turnen, Schwimmkurse oder Fußball-, Turn- und Musikverein.

Folgende Leistungen kommen gegebenenfalls für Kinder, welche bereits die Schule besuchen, in Frage:

  • Mit Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung erhalten Schüler eine Zahlung in Höhe von 130 Euro für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf zum Schuljahresbeginn sowie 65 Euro zur Beginn des zweiten Schulhalbjahres.
  • Wenn die Fahrtkosten zur Schule für Schüler:innen ab der Oberstufe nicht von Dritten finanziert werden, können die Schülerbeförderungskosten (auch das Schülerticket Hessen) über das Bildungs- und Teilhabepaket erstattet werden. Voraussetzung ist hier die Entfernung von mindestens 3 km zur nächstgelegenen Schule.
  • Schüler:innen benötigen manchmal Unterstützung, um die Lernziele der Schule zu erreichen. Hier kann eine außerschulische, ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe) – unabhängig von der Versetzungsgefährdung – gewährt werden.

Wie funktioniert die Antragstellung?

Leistungsbeziehende des Jobcenters müssen die jeweiligen Anlagen und Nachweise einreichen, um Ihren Anspruch geltend zu machen. Für jedes Kind müssen separate Antragsunterlagen eingereicht werden.

Hier finden Sie die Antragsunterlagen zum Download und weitere Informationen:

www.werra-meissner-kreis.de/Bildung-und-Teilhabe

 

 

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